Brutaler Angriff auf Straßenbahnführerin am 24. Juli 2007 geklärt

Anklage gegen 23 Jahre alten Mann erhoben

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen einen heute 23 Jahre alten Mann aus dem Stadtteil Durlach im Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Straßenbahnfahrerin der Karlsruher Verkehrsbetriebe in der Nacht zum 24. Juli 2007 an der Haltestelle "Killisfeldstraße" Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung erhoben.

Dem in anderer Sache in Haft sitzenden Angeklagten wird vorgeworfen, er habe in einer Straßenbahn der Linie 2 zahlreiche Scheiben zerkratzt und dabei einen Sachschaden von über 10.500 Euro verursacht. Als er an der Haltestelle "Killisfeldstraße" ausgestiegen sei und jetzt auch von außen Scheiben zerkratzt habe, habe die Straßenbahnfahrerin den Mann außerhalb des Zuges auf sein Tun angesprochen. Dies habe der Angeklagte zunächst mit Beleidigungen beantwortet. Kurz darauf habe er die Fahrerin mit dem Ellenbogen gegen das Kinn geschlagen, sie zu Boden geworfen und mit den Füßen auf sie eingetreten. Schließlich habe er noch den Inhalt einer in Händen gehaltenen Bierflasche auf ihr ausgeleert und anschließend die Flucht ergriffen. Einem zur Zeit der Angriffe noch in der Straßenbahn befindlichen Fahrgast war es nicht möglich, helfend einzugreifen, da die Straßenbahnfahrerin beim Verlassen des Führerhauses die Türen nicht freigegeben hatte.

Nachdem seinerzeit eine Sofortfahndung der Polizei nicht zur Festnahme des Täters geführt hatte, waren zwei über genaue Orts- und Personenkenntnis verfügende Beamte des Polizeireviers Durlach mit den weiteren Ermittlungen in diesem Fall beauftragt worden. Dabei war der damals 22 Jahre alte Durlacher schon bald ins Visier der Ermittler geraten, allerdings hatten weder die Aussagen der bekannt gewordenen Zeugen noch die am Tatort gesicherten Spuren zur weiteren Erhärtung dieses Verdachts geführt, so dass das Verfahren gegen den Verdächtigen von der Staatsanwaltschaft einzustellen war. Die Wiederaufnahme nach fast eineinhalb Jahren und anschließenden Ermittlungen wurden erst möglich durch die Aussage von Zeugen, die sich zwischenzeitlich bei der Polizei gemeldet hatten. Der Beschuldigte hat mittlerweile eine weitgehend geständige Einlassung abgegeben.

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