Wer bekommt welchen Gutschein unter welchen Voraussetzungen?

Stadt Karlsruhe

Bildungsgutschein ist nicht gleich Bildungsgutschein

Damit Familien die auf sie gemünzten Wohltaten auch unterscheiden können und wissen, wo und unter welchen Voraussetzungen sie in deren Genuss kommen, klärt die Sozial- und Jugendbehörde nun die Zusammenhänge. Es gibt einen Bildungsgutschein aus dem Landesprogramm STÄRKE, den alle baden-württembergischen Väter und Mütter erhalten, die ein Kind bekommen. Für 40 Euro können sie sich ein Angebot zur Elternbildung aussuchen. In Karlsruhe wird der Gutschein mit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt vergeben. Wer nicht in der Fächerstadt entbunden hat, kann sich unter der Telefonnummer 133-3421 weiterhelfen lassen. Kurse und Informationen zur Elternbildung gibt es im städtischen Kinderbüro (133-5044), auch im Internet kann man sich kundig machen.

Auch der Karlsruher Kinderpass enthält außer der Möglichkeit, verschiedene Einrichtungen kostenlos oder zu ermäßigten Tarifen zu nutzen, Bildungsgutscheine. Diese können etwa für die Gebühren eines Sportvereins, einen Kurs bei der Jugendkunstschule, im Jubez und im Badischen Konservatorium oder für ein Ferienangebot verwendet werden. Einen Kinderpass erhalten Geringverdiener sowie Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, Grundsicherung für Arbeitslose oder Sozialhilfe beziehen. Anträge, denen Einkommensnachweise aller Familienmitglieder und ein Passfotos des Kindes beiliegen sollten, nimmt der Stadtjugendausschuss, Jugendfreizeit- und Bildungswerk, Kronenplatz 1 (Telefon: 133-5671) entgegen. Im Internet wird man ebenfalls fündig.

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