Gefährdungslage an Schulen im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Das Polizeipräsidium Karlsruhe verzeichnete in den Tagen nach dem Amoklauf in Winnenden verschiedene Vorkommnisse im Zu-sammenhang mit Schadensereignissen an Schulen. Es gingen vermehrt Hinweise zu möglichen Amoktaten ein. Diese erfolgten teilweise über Internetforen in den soge-nannten "Chat"-Bereichen mit bundesweiten Bezügen, aber auch lokal begrenzt, beispielsweise durch Telefonanrufe.

Konkret beschäftigt sich die Polizei in Karlsruhe seit dem vergangenen Wochenende mit drei Fällen. Am Montagnachmittag musste die Hans-Thoma-Schule in Malsch geräumt werden, nachdem von einem Münzfernsprecher in Malsch eine junge männliche Person über Polizei-Notruf  "Bombe in Hans-Thoma-Schule" meldete. Eine anschließende Durchsuchung der Schulräume verlief negativ.

In der Gewerbeschule Durlach äußerte ein Schüler, "dass es gut wäre, wenn es an dieser Schule auch einen Amoklauf geben würde und dieses wird demnächst auch passieren". Diese Aussage in Verbindung mit der Persönlichkeitsstruktur des jungen Mannes und weiterer Indizien führten am Montagabend nach Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe zu einer Wohnungsdurchsuchung. Hierbei wurde unter anderem ein Luftdruckgewehr, mehrere Softair-Anscheinswaffen, Dekoschwerter und gewaltverherrlichendes Videomaterial aufgefunden. Zunächst erfolgte eine konsequente Gefährderansprache in Anwesenheit der Mutter. Im Weiteren wird eine Besprechung stattfinden, bei dem das Krisenteam der Gewerbeschule sowie eine Therapeutin, ein Schulpsychologe und die Polizei beteiligt sein werden.

Weitere polizeiliche Maßnahmen waren am Dienstagfrüh bei der Karl-Hofer-Schule und der Heinrich-Hübsch-Schule in Karlsruhe erforderlich. Ein Schüler der Heinrich-Hübsch-Schule hatte bei einem Dialog zweier Schüler den Begriff "Amoklauf" in Verbindung mit der Karl-Hofer-Schule gehört. Aufgrunddessen wurden beide Schulen gezielt überwacht.

Insgesamt hat die Polizei eine verstärkte Bestreifung aller Schulen, insbesondere während der Unterrichtszeiten, in ihr Präventionskonzept einbezogen. Große Verantwortung kommt aus Sicht der Polizei den Schulbehörden, Lehrern wie Schülern und nicht zuletzt auch den Familien selbst zu.

Seitens der Polizei wird nochmals deutlich angeführt, dass die "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" kein Kavaliersdelikt darstellt, sondern einen Straftatbestand erfüllt, der in schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Ebenso kann die Polizei die durch den Einsatz entstandenen - teilweise erheblichen - Kosten bei dem Verursacher einfordern.

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