Im vergangenen Jahr kam es im Stadt- und Landkreis Karlsruhe allein während der letzten drei närrischen Wochen zu nicht weniger als 20 von betrunkenen Lenkern verursachten Verkehrsunfällen.
Außerdem wurde bei 73 Fahrern der Führerschein einbehalten, weil diese mit mehr als 1,1 Promille am Steuer ertappt worden waren.
Vier Wochen ohne Führerschein mussten nach den Kontrollen des letzten Jahres weitere 61 Fahrzeuglenker auskommen. Sie hatten zwischen 0,5 und 1,09 Promille ins Röhrchen geblasen und sich damit zusätzlich 250 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg eingehandelt.
Mit der seit dem 01. Januar 2009 in Kraft getretenen Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes kostet solch ein Verstoß inzwischen satte 500 Euro.
Die Polizei weist nochmals ausdrücklich darauf hin, darauf dass für Fahranfänger in der Probezeit 0,0 Promille gelten. Wer hiergegen verstößt, den erwarten 250 Euro Bußgeld sowie eine Nachschulung.