Die Kehrseite der Medaille: Unfall- und Führerscheinbilanz nach Ende der Faschingszeit

Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Insgesamt 19 (2008: 20) alkoholbedingte Verkehrsunfälle registrierte die Polizei im Stadt- und Landkreis Karlsruhe während der drei heißen Wochen der diesjährigen Faschingszeit. Ein Verkehrsteilnehmer wurde getötet und zwölf (2008: 6) zum Teil schwer verletzt.

Zwischen Anfang Februar und Aschermittwoch mussten die Ordnungshüter wegen Verdachts auf Alkoholeinwirkung 41 und wegen Verdachts auf Drogeneinwirkung zwei Führerscheine beschlagnahmen. Weitere 33 Fahrzeuglenker, die mit Alkoholwerten zwischen 0,5 und 1,1 Promille am Steuer ertappt wurden, müssen sich neben einem Bußgeld von 500 Euro und Punkten in Flensburg auch auf ein vierwöchiges Fahrverbot einrichten. Gleiches gilt für neun Lenker, die sich nach dem Konsum von Drogen ans Steuer gesetzt hatten. Das für Fahranfänger geltende absolute Alkoholverbot wurde von vier Lenkern nicht beachtet. Die jungen Leute erwartet nun ein Bußgeld von 250 Euro; außerdem müssen sie sich entsprechenden Nachschulungen unterziehen.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zählen zu den Hauptunfallursachen, deren Bekämpfung das ganze Jahr über einen Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit darstellt. Mit entsprechenden Kontrollen muss daher auch außerhalb der fünften Jahreszeit gerechnet werden.

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