Bei verbotenem Wendemanöver lebensgefährlich verletzt

(Ostersonntag, 12. April 2009)
Ein 67-jähriger Mann befuhr  mit seinem Pkw die Bundesstraße B 10 von Karlsruhe kommend in Richtung Grötzingen. Nachdem er die Ausfahrt zur Dornwaldsiedlung verpasst hatte, versuchte auf Höhe des Bahnhof Durlach verbotener Weise sein Fahrzeug auf der als Kraftfahrstraße beschilderten Bundesstraße zu wenden. Als er sich mit seinem Fahrzeug nahezu quer zur Fahrbahn befand prallte ein auf dem linken der beiden Fahrstreifen in gleicher Richtung fahrender Pkw, besetzt mit zwei Personen, frontal in dessen linke Frontseite.

Der Unfallverursacher musste mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik eingeliefert werden. In dem anderen unfallbeteiligten Pkw wurde die 73-jährige Beifahrerin leicht verletzt. Sie konnte das Krankenhaus nach  ambulanter Behandlung  wieder verlassen. Der ebenfalls 67-jährige Fahrer blieb unverletzt.

An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 14.500,- Euro.

Während der bis 13.00 Uhr andauernden Vollsperrung der Bundesstraße B 10 zur Unfallaufnahme war eine örtliche Umleitung durch Polizeibeamte eingerichtet.

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