Stadt Karlsruhe: Vorbereitungen für die Landtagswahl 2021 angelaufen

Zentrale Anlaufstelle: Das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 öffnet ab Mittwoch, 10. Februar, seine Pforten. Foto: Stadt Karlsruhe/Steffler

Zentrale Anlaufstelle: Das Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 öffnet ab Mittwoch, 10. Februar, seine Pforten. Foto: Stadt Karlsruhe/Steffler

Die Vorbereitungen zur Wahl des 17. Landtags von Baden-Württemberg sind angelaufen. Am Sonntag, 14. März 2021, sind in der Fächerstadt nach Mitteilung des städtischen Wahlamts mehr als 206.000 Wahlberechtigte – damit 1.000 Wahlberechtigte mehr als 2016 – aufgerufen zu entscheiden, wer aus den Karlsruher Wahlkreisen 27 und 28 künftig im Landtag vertreten ist.

Wahlberechtigt sind nur Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Kein Wahlrecht besteht für aus Baden-Württemberg ins Ausland oder in ein anderes Bundesland verzogene Personen. Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht wahlberechtigt.

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen für die einzelnen Wahlkreise. Da in jedem der 70 Wahlkreise des Landes andere Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen landeseinheitlichen, sondern 70 unterschiedliche Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Parteien nach ihren Stimmzahlen bei der letzten Landtagswahl, dann die weiteren Parteien in der alphabetischen Reihenfolge aufgeführt. Die Wahlvorschläge sind landesweit einheitlich nummeriert, so dass auf manchen Stimmzetteln nicht alle Nummern vergeben wurden.

Kandidatinnen und Kandidaten stehen fest

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme, die für einen Wahlvorschlag abgegeben werden kann. Im Wahlkreis Nr. 27 Karlsruhe I (Ost) stehen 15 Wahlvorschläge mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten zur Auswahl: Dr. Ute Leidig (GRÜNE), Dr. Rahsan Dogan (CDU), Dr. Paul Schmidt (AfD), Dr. Anton Huber (SPD), Norman Gaebel (FDP), Christina Zacharias (DIE LINKE), Dirk Uehlein (ÖDP), Dr. Bernd Föhr (Die PARTEI), Rena Thormann (FREIE WÄHLER), Daniela Schlittenhardt (Bündnis C), Alexander Buchfink (dieBasis), Saskia Knispel de Acosta (KlimalisteBW), Sven Haiber (Die Humanisten), Philippe Sebastian (W2020) und Fabian Gaukel (Volt).

Im Wahlkreis Nr. 28 Karlsruhe II (West) kann zwischen 13 Wahlvorschlägen gewählt werden: Alexander Salomon (GRÜNE), Katrin Schütz (CDU), Rouven Stolz (AfD), Meri Uhlig (SPD), Patrik Mahlke (FDP), Anna-Maria Jahn (DIE LINKE), Eike Zimpelmann (ÖDP), Joshua Stock (Die PARTEI), Rena Thormann (FREIE WÄHLER), Dominik Langer (dieBasis), Markus Schmoll (KlimalisteBW), Dr. Andreas Schäfer (Die Humanisten) und Michael Vogtmann (Volt).

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

In den nächsten Tagen sollten die Karlsruherinnen und Karlsruher ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinden. Personen, die bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall ab Montag, 22. Februar, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1250 in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet und die Angabe, ob dieser rollstuhlgerecht zugänglich ist sowie die Angabe zu Wahlbezirks- und Wählernummer.

Eröffnung Briefwahlbüro am 10. Februar

Wer am Wahltag nicht an der Urne wählen möchte, hat die Möglichkeit, sein Votum per Briefwahl abzugeben. Am Mittwoch, 10. Februar, öffnet das Briefwahlbüro seine Pforten, und zwar in rollstuhlzugänglichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Kriegsstraße 100. Das Gebäude befindet sich im ehemaligen Postgirogebäude am Ettlinger Tor schräg gegenüber dem Staatstheater. Das Briefwahlbüro ist von Mittwoch, 10. Februar, bis Freitag, 12. März, jeweils montags bis freitags durchgehend von 10 bis 17 Uhr geöffnet und am letzten Tag, Freitag, 12. März, zusätzlich bis 18 Uhr.

Vier Wochen vor dem eigentlichen Wahltag dient das neue Briefwahlbüro als zentrale Anlaufstelle mitten in der Karlsruher Innenstadt. Vor der Oberbürgermeisterwahl im Dezember 2020 war das Briefwahlbüro im Untergeschoss des Ständehauses untergebracht. Im Briefwahlbüro stehen während des Briefwahlbetriebs Mitarbeitende der Stadt Karlsruhe für Fragen zur Briefwahl und für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen zur Verfügung. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Stimme in einer Wahlkabine abzugeben. Dazu sollten sie  aus Hygienegründen einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.

Aufgrund der begrenzten Zugangsmöglichkeiten und der einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln kann es zu Wartezeiten sowie einer Warteschlange im Freien kommen. Ein Besuch des Briefwahlbüros außerhalb der Stoßzeiten wird empfohlen, beispielsweise von 10 bis 10.30 Uhr oder über Mittag von 12 bis 14 Uhr. Das Wahlamt bittet die Wahlberechtigten außerdem, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Beantragung nicht mehr in Ortsverwaltungen möglich

Das Wahlamt weist die Wahlberechtigten darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nicht mehr in den Ortsverwaltungen oder im Stadtamt Durlach vor Ort beantragt und ausgestellt werden können, sondern ausschließlich im zentralen Briefwahlbüro. Schriftliche Anträge können zwar weiterhin in den Ortsverwaltungen abgegeben werden, dabei sind allerdings deutlich längere Bearbeitungszeiten zu beachten. Daher rät das Wahlamt, auch hier möglichst die Online-Beantragung zu bevorzugen.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie empfiehlt das Wahlamt zum eigenen Schutz und zum Schutze anderer die Teilnahme an der Briefwahl. Dazu gibt es verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung durch das automatisierte Verfahren am schnellsten bearbeitet wird.

Online bequem von zuhause: Briefwahlunterlagen können bequem von zuhause aus Online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung einfach den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag aufzurufen und auszufüllen (siehe Links). Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer.

Schriftlich per Post: Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung, für die der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post mit einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden muss.

Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?

Die Unterlagen bestehen aus einem Merkblatt mit grafischen Erläuterungen, einem Wahlschein mit abtrennbarem roten Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel und einem blauen Stimmzettelumschlag. Sowohl Wahlschein als auch Stimmzettel sind farblich aufeinander abgestimmt. Da für die Landtagswahl 2021 das Stadtgebiet in zwei Wahlkreise aufgeteilt wurde, Wahlkreis 27 Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 Karlsruhe II (West), erhalten nicht alle Karlsruherinnen und Karlsruher die gleichen Unterlagen. Wählerinnen und Wähler des Wahlkreises 27 bekommen grüne Wahlscheine und Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler des Wahlkreises 28 erhalten gelbe Wahlscheine und Stimmzettel.

Das Wahlamt empfiehlt den Briefwählerinnen und Briefwählern folgendes Vorgehen:

Im ersten Schritt kennzeichnen Sie den Stimmzettel. Sie haben eine Stimme. Stecken Sie den ausgefüllten Stimmzettel anschließend in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben diesen gut zu.

Im zweiten Schritt unterschreiben Sie auf der Rückseite Ihres Wahlscheins die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Ohne diese Unterschrift ist Ihr Wahlschein ungültig und Ihr Stimmzettel wird bei der Landtagswahl am 14. März nicht gewertet.

Im dritten Schritt trennen Sie den roten Wahlbriefumschlag ab. In diesen Umschlag stecken Sie den unterschriebenen Wahlschein sowie den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag. Versichern Sie sich, dass der Wahlbrief gut verschlossen ist.

Im vierten Schritt können Sie den roten Wahlbrief unfrankiert innerhalb Deutschlands in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen, ihn direkt in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, einwerfen oder persönlich im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 abgeben oder einwerfen. Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief am 14. März spätestens bis 18 Uhr das Wahlamt der Stadt Karlsruhe erreicht haben. Aber Achtung: Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland muss dies spätestens am Mittwoch, 10. März erfolgen, damit der Wahlbrief am Sonntag, 14. März, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen ist. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

An der Urne gibt es wieder corona-bedingte Einschränkungen

Wählerinnen und Wähler, die trotz der derzeitigen Situation ihre Stimme an der Urne abgeben möchten, finden ihr Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den Wahllokalfinder unter www.karlsruhe.de/wahllokal. Das Wahlamt bittet die Wählerinnen und Wähler um Verständnis dafür, dass die Örtlichkeit durchaus von früheren Urnengängen abweichen kann. Der Grund dafür ist der stärkere Anteil an Briefwählenden, der im Zuge der Corona-Pandemie erwartet wird. Für die Landtagswahl wurden daher die Anzahl an Briefwahlbezirken erneut erhöht.

Das Wahlamt weist deshalb dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen im Hinblick auf das angegebene Urnen-Wahlgebäude. Hat sich dieses gegenüber früheren Wahlgängen geändert, liegt das neue Wahlgebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe oder wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt.

Aufgrund der Einhaltung von 1,5 Metern Abstand in den Warteschlangen ist bei der Urnenwahl in den Schulen, Kindergärten und anderen Wahllokalen mit längeren Wartezeiten zu rechnen, je nach Örtlichkeiten auch mit Warteschlangen im Freien. Dennoch wird vor Ort mit Desinfektionsspendern, Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Wahlgebäude, Plexiglaswänden für die Wahlvorstände und weiteren Hygienemaßnahmen das Wählen an der Urne mit diesen Einschränkungen möglich gemacht.

Weitere Informationen

Sonderseite: Landtagswahl 2021