Bundestagswahl 2021: Fragen und Antworten zur Briefwahl

Bundestagswahl 2021: Fragen und Antworten zur Briefwahl. Foto: cg

Foto: cg

Info zu Antrag und Umsetzung / Besondere Bedingungen bei klassischem Urnengang.

Alle wahlberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher sollten in den vergangenen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Personen, bei denen das bis zum 5. September nicht der Fall ist, die aber davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, sollten sich in jedem Fall ab Montag, 6. September 2021, unter Telefon 0721 / 133-1250 mit dem städtischen Wahlamt in Verbindung setzen. Im Folgenden beantwortet dieses zentrale Fragen zur Beteiligung an der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021.

Wie wird Briefwahl beantragt?

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie empfiehlt das Wahlamt zum eigenen Schutz und zum Schutz Anderer die Briefwahl. Dazu gibt es verschiedene Antragswege, wobei die Online-Beantragung durch das automatisierte Verfahren per QR-Code oder direkt im Internet über karlsruhe.de/wahlen am schnellsten bearbeitet wird. Natürlich ist auch die schriftliche Beantragung per Post sowie die persönliche Antragsstellung im seit Montag geöffneten Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100 möglich.

Wie werden die Briefwahlunterlagen ausgefüllt?

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Merkblatt mit grafischen Erläuterungen, einem Wahlschein mit abtrennbarem rotem Wahlbriefumschlag, einem Stimmzettel und einem blauen Stimmzettelumschlag. Im ersten Schritt ist der Stimmzettel zu kennzeichnen: Jede und jeder Wahlberechtigte hat je eine Erst- und eine Zweitstimme. Der ausgefüllte Stimmzettel ist in den blauen Stimmzettel zu geben und dieser gut zuzukleben. Im zweiten Schritt hat auf der Rückseite des Wahlscheins eine Unterschrift der Versicherung an Eides statt zu erfolgen. Ohne die Unterschrift ist der Wahlschein ungültig, der Stimmzettel wird nicht gewertet.

Im dritten Schritt ist der rote Wahlbriefumschlag abzutrennen. In den Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag. Jede und jeder sollte sich vergewissern, dass der Wahlbrief gut verschlossen ist. Im vierten Schritt lässt sich der rote Wahlbrief unfrankiert in Deutschland in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Er kann auch in den Briefkasten des Wahlamts der Stadt Karlsruhe, Zähringerstraße 61, eingeworfen oder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder eingeworfen werden.

Damit die Stimme gewertet werden kann, muss der Wahlbrief spätestens am 26. September, spätestens bis 18 Uhr, das Wahlamt der Stadt Karlsruhe erreicht haben. Zu bedenken bleibt: Bei Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post im Inland muss dies spätestens am Mittwoch, 22. September 2021, erfolgen, damit der Wahlbrief rechtzeitig bis 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein kann. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden zur Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt.

An der Urne gibt es wieder Corona-bedingte Einschränkungen

Wählerinnen beziehungsweise Wähler, die ihre Stimme an der Urne abgeben möchten, finden ihr Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den Wahllokalfinder auf karlsruhe.de/wahllokal. Das Wahlamt bittet um Verständnis, dass die Örtlichkeit durchaus von früheren Urnengängen abweichen kann. Grund dafür ist der stärkere Anteil an Briefwählenden, der erwartet wird. Das Wahlamt weist deshalb dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau im Hinblick auf das angegebene Urnen-Wahlgebäude durchzulesen. Hat sich dieses gegenüber früheren Wahlgängen geändert, liegt das neue Wahlgebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe, oder die Wahl-Option wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt.

Da pandemiebedingt eineinhalb Meter Abstand etwa in Warteschlangen einzuhalten sind, ist bei der Urnenwahl in Schulen, Kindergärten und anderen Wahllokalen mit längeren Wartezeiten zu rechnen, je nach Örtlichkeit auch im Freien. Mit Desinfektionsspendern, dem gebotenen Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Wahlgebäude, Plexiglaswänden für die Wahlvorstände und weiteren Hygienemaßnahmen wird das Wählen an der Urne so aber möglich gemacht.

Weitere Informationen

Sonderseite Bundestagswahl 2021