Silvester: Was darf, was kann und was soll man

Eigentlich selbstverständlich: Wer Müll auf Straßen und Plätzen verursacht, sollte diesen auch wieder beseitigen. Foto: cg

Eigentlich selbstverständlich: Wer Müll auf Straßen und Plätzen verursacht, sollte diesen auch wieder beseitigen. Foto: cg

Die Stadt Karlsruhe richtet böllerfreie Zone ein, bittet um Rücksicht beim Benutzen von Feuerwerk sowie um selbstständiges Entsorgen des Silvestermülls.

Feuerwerksverbot auf Marktplatz und Schlossplatz Karlsruhe

Stadtverwaltung richtet in der Silversternacht böllerfreie Veranstaltungszone in der Innenstadt ein.

An Silvester 2022 sollen der Schlossplatz und der Marktplatz in Karlsruhe erneut frei von Raketen und Böllern jeglicher Art bleiben. „Besucherinnen und Besucher jeden Alters können damit auf beiden Plätzen ein fröhliches und böllerfreies Hineinfeiern in das neue Jahr erleben und sind herzlich willkommen“, lädt der für die Sicherheit in Karlsruhe zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein die Karlsruher Bevölkerung ein.

Interaktive Lichtinstallation auf dem Weinbrennerhaus

In die feuerwerksfreie Zone auf dem Schlossplatz ist der komplette Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT eingeschlossen. Rollschuhbahn und Stockbahnen sowie Gastronomie bleiben dort bis 1 Uhr morgens geöffnet. Auf dem Marktplatz wird die Fassade des Weinbrennerhauses von 21 bis 1 Uhr für eine farbenfrohe und interaktive Lichtinstallation genutzt, die von den Passantinnen und Passanten selbst über das Smartphone mitgestaltet werden kann.

„Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht“, erläutert Maximilian Lipp, der Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes. „Dieser Wunsch wurde insbesondere auch von Familien mit Kindern geäußert und zum Jahreswechsel 2019/2020 erstmals realisiert. Sehr viele positive Rückmeldungen haben uns im Anschluss erreicht“, so Lipp weiter. 

Sprengstoffverordnung als Grundlage

Nach zwei Jahreswechseln mit erheblichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der Wunsch jetzt wieder von der Stadt aufgegriffen und im Bereich des Schlossplatzes und des Marktplatzes realisiert. Beide Plätze eignen sich dafür in besonderer Weise – zum einen sind die Plätze beliebte Treffpunkte in der Silvesternacht und andererseits besteht auf beiden Plätzen bereits per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. So gibt die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in § 23 Absatz 1 Nr. 1 (siehe Links) unter anderem vor, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. Unter diese Begrifflichkeiten können sowohl der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der unmittelbaren Nähe zur Kleinen Kirche als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und den Buden rund um die Veranstaltungsfläche der Stadtwerke WINTERZEIT einsortiert werden. Sie gehören damit zu den Örtlichkeiten im Sinne der 1. SprengV, an denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist.   

Hinweisschilder und Einsatzkräfte

„Alle Beteiligten freuen sich auf ein ungestörtes Feiern am Silvesterabend und einen guten Start ins neue Jahr, ohne Störungen und Gefahren durch Feuerwerkskörper jeglicher Art“, richtet Bürgermeister Dr. Käuflein seinen Blick auf das zu erwartende Silvestergeschehen auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz in Karlsruhe.  Damit das gelingt, werden die Besucherinnen und Besucher im Bereich der Zugangswege zu den beiden Plätzen durch großflächige Hinweisschilder deutlich auf das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper hingewiesen. Einsatzkräfte vom Kommunalen Ordnungsdienst und Polizeivollzugsdienst werden vor Ort sein und die Einhaltung des Abbrennverbotes im Fokus haben.

Silvester-Feuerwerk belastet Natur und Tiere

Stadtverwaltung bittet um Rücksicht auf Arten- und Umweltschutz

Der Jahreswechsel wird in Deutschland traditionell mit viel Feuerwerk gefeiert. Aufgrund der damit einhergehenden Lärm- und Lichtemissionen kommt es immer wieder zu Konflikten mit dem Naturschutz. Die Stadtverwaltung bittet darum, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Mit Feuerwerk sollte mindestens 1.000 Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen gehalten werden, in denen sich Wildtiere befinden.

Natur darf nicht geschädigt werden

In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk verboten. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt. Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerke nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde.

Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik. Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.

Silvestermüll selbst wegräumen

Amt für Abfallwirtschaft verdoppelt Einsatzkräfte am 1. Januar 2023

Feuerwerk verursacht viel Müll, Lärm und verschmutzt die Luft. Die Stadt Karlsruhe bittet daher alle Feuerwerksbegeisterten, ihre leeren Behältnisse und sonstigen Abfälle wieder mitzunehmen und fachgerecht zu Hause zu entsorgen. Oder der Umwelt zuliebe ganz auf ein eigenes Feuerwerk zu verzichten.

AfA mit doppelter Kraft im Einsatz

In den vergangenen Jahren wurden an Silvester immer größere und stabilere Feuerwerksbatterien im öffentlichen Raum der Stadt abgebrannt. Die großen und schweren ausgebrannten Behältnisse sind dann häufig dort stehen geblieben und brachten andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr, die am frühen Morgen unterwegs waren. Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) ist am Sonntag, 1. Januar 2023, ab 6 Uhr mit doppelt so vielen Kräften wie sonst im Einsatz, da die Reinigung der Plätze und Straßen nach Silvester sehr zeitintensiv geworden ist. Grundsätzlich müssen alle, die Straßen und öffentliche Plätze verschmutzen, selbst für deren Reinigung sorgen.