Autofahrer kollidiert mit Rehbock – mehrere Wildunfälle im Stadt- und Landkreis Karlsruhe

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Am Dienstag (11. Mai 2021) ist ein 34-jähriger Mercedes-Fahrer bei einem Wildunfall auf der Landesstraße 562 glücklicherweise unverletzt geblieben.

Der Mann war gegen 1 Uhr auf der Landesstraße von Busenbach kommend in Richtung Karlsruhe unterwegs, als plötzlich ein Rehbock von links über die Fahrbahn sprang. Das Tier wurde vom Pkw erfasst und durch den Aufprall getötet. Der Autofahrer kam mit dem Schrecken davon. Es entstand ein Sachschaden von rund 5.000 Euro.

In der Nacht von Montag auf Dienstag kam es im Stadt-und Landkreis Karlsruhe zu insgesamt sechs Wildunfällen. Zusammen mit einem damit einhergehenden vermehrten Wildwechsel in dieser Jahreszeit, häuften sich in den vergangenen Tagen auch wieder die Unfälle mit Wildtieren.

Die an Straßenabschnitten aufgestellten Warnschilder „Wildwechsel“ sollten für Autofahrer insbesondere bedeuten:

  • Fuß vom Gas
  • konzentriertes Fahren
  • Wald- und Straßenränder beobachten
  • In der Nacht mit Fernlicht fahren, um Tiere früher erkennen zu können

Ein besonderes Unfallrisiko besteht vor allem auf Landstraßen und insbesondere in Übergangsbereichen zwischen Wald- und Feldzonen. Zu beachten ist auch, dass Tiere selten alleine unterwegs sind. Deshalb wird bei Wildwechsel empfohlen zu bremsen, ohne sich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden sowie zu hupen und zusätzlich bei Nacht das Fernlicht abzublenden, um den Tieren den Fluchtweg sichtbar zu machen.

Angepasste Geschwindigkeit in waldreichen Gebieten reduziert das Risiko von Wildunfällen. Falls ein Zusammenstoß unvermeidbar ist, sollte das Lenkrad festgehalten und keine unkontrollierten Ausweichmanöver riskiert werden. Der Frontalzusammenstoß mit Wild ist für die Insassen ungefährlicher, als der Seitenaufprall auf einen Baum oder das Abkommen von der Fahrbahn. Nach einem Wildunfall sollte man sofort anhalten und die Warnblinkanlage einschalten sowie die Unfallstelle ausreichend absichern – Warndreieck!

Niemals sollte man dem flüchtenden Wild folgen oder es berühren, da ein hohes Verletzungs- und Infektionsrisiko besteht. Anschließend schnellstmöglich die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigen, auch wenn kein Schaden entstanden ist. Das Tier darf auf keinen Fall eingeladen und mit nach Hause genommen werden, da es im Eigentum des zuständigen Jagdpächters steht.

Weitere Informationen

Polizeirevier Durlach