KVV passt Beförderungsbedingungen an: „null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln“

Fahrausweisprüfer des KVV können ab dem 23. Oktober Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV mit 100 Euro Vertragsstrafe ahnden. Foto: cg

Fahrausweisprüfer des KVV können ab dem 23. Oktober Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV mit 100 Euro Vertragsstrafe ahnden. Foto: cg

Maskenverweigerer werden jetzt direkt von vielen großen Verkehrsunternehmen im KVV-Gebiet zur Kasse gebeten.

Der Karlsruher Verkehrsverbund passt mit Start zum 23. Oktober 2020 seine Beförderungsbedingungen an und nimmt als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den sogenannten „Gemeinschaftstarif“ auf. Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen vom Prüfpersonal angetroffen wird, muss mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro rechnen.

„In Zeiten steigender Infektionszahlen und vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Fahrgäste sich an die Regel halten, möchten wir zeigen, dass es null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt“, betont KVV-Geschäftsführer Alexander Pischon. „Es geht darum, Verantwortung gegenüber der eigenen und der Gesundheit der anderen Fahrgäste zu übernehmen. Eine Maske korrekt zu tragen und die Hygiene-Maßnahmen zu beachten sind das A und O für den ÖPNV – gerade dort, wo Abstand halten nicht immer möglich ist. Wir müssen den Menschen zeigen, dass der Öffentliche Nahverkehr auch in der Corona-Krise die Alternative Nummer 1 zum eigenen Auto ist.“

Verkehrsunternehmen können jetzt selbst Verstöße ahnden

Der KVV kommt damit nicht zuletzt zahlreichen Kundenanfragen der letzten Monate nach. Die Anpassung der Beförderungsbedingungen bringt den Vorteil, dass die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Verstöße gegen die Maskenpflicht nun selbst ahnden können, wozu es bislang keine rechtliche Grundlage gab. Mit dabei sind u.a. die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK). Damit sind die Innenstadtverkehre und die langlaufenden Stadtbahnverbindungen abgedeckt.

„Bisher haben wir die Fahrgäste ohne Maske lediglich ansprechen, aufklären und auffordern können, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Wer sich weigerte, wurde gebeten, das Fahrzeug zum Schutz der anderen Fahrgäste zu verlassen. Ein Bußgeld konnten aber nur die Kollegen vom Ordnungsamt oder der Polizei verhängen, da hatten wir ohne Passus im Gemeinschaftstarif keine rechtliche Handhabe“, erklärt Mary Joyce. Sie ist Chefin der rund 150 Fahrscheinprüfer, die für VBK und AVG in Karlsruhe und auf allen Stadtbahnstrecken in der Region unterwegs sind. Zusammen mit den Ordnungsämtern beziehungsweise der Polizei haben ihr Team und die eigenen Fahrscheinprüfer der Stadtwerke Baden-Baden in den vergangenen Wochen in Karlsruhe, Baden-Baden, Ettlingen und Heilbronn mehrere Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht durchgeführt (siehe Artikel zum Thema). Dabei haben sie beobachtet, dass sich ein Großteil der Fahrgäste an die Regel hält, die laut den jeweiligen Landesverordnungen bereits seit dem 27. April für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gilt – und damit nichts Neues mehr ist. „Allerdings werden manche Menschen mittlerweile nachlässig“, berichtet Joyce aus ihrem Arbeitsalltag. „Das zieht sich übrigens durch alle Altersgruppen, ist aber in den Abendstunden und wenn Alkohol im Spiel ist, häufiger der Fall. Die Anpassung der Beförderungsbedingungen kommt zum richtigen Zeitpunkt.“

Hygienemaßnahmen ergänzen die Kontrollen

Joyce und ihr Team werden in den kommenden Wochen mit Postkarten auf die neue KVV-Regel aufmerksam machen. Wer sich trotz der Aufforderung durch das Prüfpersonal weigert, eine Maske aufzuziehen und kein ärztliches Attest vorweisen kann, kann neben der Verhängung einer Vertragsstrafe weiterhin des Fahrzeugs verwiesen werden. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich durch die Fahrscheinprüfer. Fahrerinnen und Fahrer haben die Aufgabe, sich auf den Verkehr zu konzentrieren und können auch aufgrund der einzuhaltenden Abfahrtszeiten keine Verstöße gegen die Maskenpflicht ahnden. Die Karlsruher Verkehrsunternehmen halten neben der Anpassung der Beförderungsbedingungen weiterhin an den seit Beginn der Krise bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen fest. Die Türen der Trams und Stadtbahnen öffnen an Haltestellen automatisch, sodass in Karlsruhe im Schnitt alle 90 Sekunden, in der Region alle paar Minuten einmal kurz durchgelüftet wird. Sämtliche Haltestangen in den Fahrzeugen werden allabendlich desinfiziert. Die Durchsagen in den Bahnen mit der Bitte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wurden um eine englische Ansage ergänzt. Und in Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen entstand eine ansprechende Plakatkampagne, die mit unterschiedlichen Motiven an vielen Orten für die Maskenpflicht sensibilisiert.