Neue Zuordnungen durch Forstreform

Künftig sind zwei Forstbezirke für den Staatswald auf Karlsruher Gemarkung zuständig. Foto: cg

Künftig sind zwei Forstbezirke für den Staatswald auf Karlsruher Gemarkung zuständig. Foto: cg

Zum Jahresbeginn ist die vom Land beschlossene und von der Stadt kritisch bewertete Forstreform in Kraft getreten.

Der Forstbetrieb im Staatswald auf Karlsruher Gemarkung mit einer Waldfläche von etwa 2.300 Hektar wird nun durch zwei verschiedene Forstbezirke der Anstalt des öffentlichen Rechts „Forst Baden-Württemberg“ geführt. Das städtische Forstamt leitet weiter den Forstbetrieb im gleich großen Stadtwald und bleibt für den gesamten Wald in der Stadt als Untere Forstbehörde für alle hoheitlichen Aufgaben und die Waldpädagogik zuständig.

Der überwiegende Teil des Staatswaldes in den ebenen Lagen der Stadt mit dem Schwerpunkt im nördlichen Hardtwald ist dem Forstbezirk „Hardtwald“ mit Dienstsitz in Waghäusel-Kirrlach zugeordnet. Der kleinere Teil des Staatswaldes zwischen Durlach und dem Thomashof, der sogenannte Rittnertwald, ist dagegen beim Forstbezirk „Unterland“ mit Dienstsitz in Eppingen angesiedelt. Die Zentrale der für Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung des Staatswaldes zuständigen rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Forst Baden-Württemberg“ befindet sich in Tübingen-Bebenhausen.

Weitere Informationen

Eine interaktive Karte mit den Abgrenzungen der Forstbezirke und der Forstreviere ist online zu finden (s. Links). Bei Unklarheiten über die Zuständigkeiten hilft das städtische Forstamt weiter (Telefon 0721/133-7353 oder forstamt(at)karlsruhe.de).

E-Mail an Forstbezirk „Hardtwald“: hardtwald(at)forstbw.de
E-Mail an Forstbezirk „Unterland“: unterland(at)forstbw.de