Bei einer Polizeikontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass der 27-Jährige von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach zur Festnahme ausgeschrieben war.
Der in Karlsruhe wohnhafte Mann wurde Ende Juli dieses Jahres durch das Landgericht Karlsruhe, wegen Erschleichen von Leistungen (das sogenannte "Schwarzfahren"), zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen verurteilt. Da er seitdem untergetaucht war, wurde er vor wenigen Tagen zur Festnahme ausgeschrieben.
Weiterhin bestand gegen den Mann ein Haftbefehl des Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wegen Erschleichen von Leistungen. Der Angeklagte ist der Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben.
Der 27-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.