Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsordnung.
Fragen
Wie kann ich beeinflussen, was mit mir geschieht, wenn ich aufgrund eines Unfalls, von Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen bezüglich medizinischer und lebenserhaltender Maßnahmen selbst zu äußern? Eine Antwort auf diese Frage hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Erstellung einer Patientenverfügung geschaffen.
Wie sind die Voraussetzungen und Regelungsmöglichkeiten einer solchen Patientenverfügung, welche rechtliche und zeitliche Wirksamkeit stecken darin und wie verhält es sich mit einer Widerrufung und ärztlicher Mitwirkung? Über diese und andere Fragen will das DRK Durlach im Rahmen einer kostenlosen Vortragsveranstaltung durch seinen Justiziar, Rechtsanwalt Peter Christ, informieren.
Themen
- Gesetzliche Definition (BGB § 1901 a)
- Anforderungen und Inhalte einer Patientenverfügung
- Wie lange ist die Verfügung wirksam? / Erneuerung
- Widerruf einer Patientenverfügung
- Hinterlegung / Kenntniserlangung einer Patientenverfügung
- Medizinische Aspekte / ärztliche Beratung
- Abgrenzung: Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- Literatur: Broschüre „Patientenverfügung“ mit Mustern
Datum und Uhrzeit: Donnerstag, 18. Mai 2017 um 18.00 Uhr
Veranstaltungsort: Amthausstraße 6, 76227 Karlsruhe
Referent: Rechtsanwalt Peter Christ, Justiziar DRK OV Durlach e.V.