Ist der Hund angemeldet?

So ist es recht. Foto: pia

So ist es recht. Foto: pia

„Ist Ihr Hund angemeldet?“ – Mit dieser Frage werden in den nächsten Wochen Hundebesitzer rechnen müssen, wenn sie auf Mitarbeiter der Stadtkämmerei treffen.

Die Abteilung Kommunale Steuern führt den Mai 2016 über gezielte Kontrollen durch. Diese werden verstärkt in den Grünanlagen und auf den Hundeauslaufflächen der Stadt stattfinden. Die Mitarbeiter werden sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Bei den Kontrollen geht es weniger um die bereits registrierten Vierbeiner. Vielmehr sollen Hundehalter festgestellt werden, die ihrer Meldepflicht bislang nicht nachgekommen sind.

Für alle über drei Monate alten Hunde

Zurzeit sind in Karlsruhe fast 8.100 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Aufgrund von Erfahrungen der Vergangenheit und aus anderen Städten ist davon auszugehen, dass einige Besitzer vergessen haben, ihre Vierbeiner zu melden. Gemäß der Karlsruher Hundesteuersatzung gilt die entsprechende Pflicht für jeden Hund, der älter als drei Monate, also allmählich kein Welpe mehr ist.

Der Anmeldevordruck ist über den Internetauftritt der Stadt Karlsruhe zu finden, in den Bürgerbüros sowie direkt bei der Stadtkämmerei, Abteilung Kommunale Steuern, Adlerstraße 20 a. Diese ist auch Adressatin der Anmeldungen. Telefonische Auskünfte zu eventuellen Unklarheiten und Rückfragen werden unter der Behördennummer 115 erteilt.

Unabhängig von der Rasse beträgt die jährliche Hundesteuer 120 Euro. Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass die Hunde eine gültige Steuermarke tragen, erkennbar an der Farbe, am geprägten Zeitraum und entsprechend zugeteilt. Alle Besitzer, die während der Kontrollaktion mit einem nicht gemeldeten Hund angetroffen werden, müssen mit einer Steuernachforderung oder auch Bußgeldern rechnen.

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