Elektronische Steuererklärung – Auf den richtigen Ausdruck kommt es an

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Einige haben nach dem wohlverdienten Urlaub eine Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung im Briefkasten vorgefunden.

Kein Grund dafür, Stress aufkommen zu lassen. Mit einer elektronischen Erklärungsabgabe wird die versäumte Zeit schnell eingeholt und man bereitet auch die Steuererklärung für das nächste Jahr vor – durch die mögliche Datenübernahme aus dem Vorjahr. Elektronische Steuererklärungen am PC sind grundsätzlich mit allen Steuerprogrammen möglich – auch mit dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung Elsterformular, das im Internet (siehe Links)  heruntergeladen werden kann. Alle Steuerprogramme haben eine Gemeinsamkeit – die elektronische Übermittlung der Steuerdaten an die Finanzämter.

Aufpassen heißt es, wenn die Datenübermittlung ohne Authentifizierung (Elster-Zertifikat), also ohne elektronische Unterschrift gewählt wird. Hier muss für eine wirksame Erklärungsabgabe eine ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuererklärung eingereicht werden. Beim Programm Elsterformular kein Problem – diese wird nach Abschluss der erfolgreichen elektronischen Datenübermittlung automatisch als PDF-Dokument erzeugt. Aber bei den kommerziellen Steuerprogrammen, die bei der elektronischen Datenübermittlung vielfach die alternative Möglichkeit eines Formularausdrucks oder einer komprimierten Steuererklärung bieten, ist die für das Finanzamt richtige Form der komprimierten Steuererklärung zu wählen.

Bei der benötigten komprimierten Steuererklärung steht auf der Erstseite des Ausdrucks bei einer Einkommensteuererklärung die Bezeichnung “Hauptvordruck” und auf der zweiten Seite oben eine Telenummer.

Die Übersendung des richtigen Ausdrucks bei einer elektronischen Datenübermittlung ohne Authentifizierung (ohne elektronische Unterschrift) ist entscheidend dafür, dass der Ausdruck beim Eingang im Finanzamt den richtigen Arbeitsweg beschreitet. Wird versehentlich der vorgenannte Formularausdruck aus kommerziellen Steuerprogrammen eingereicht, erkennen die Bearbeiter nicht, dass die Daten bereits elektronisch übermittelt wurden. Der Formularausdruck wird zeit- und arbeitsintensiv vorbereitet, um dem Bearbeiter die elektronischen Daten zu liefern, obwohl diese bereits im System vorhanden sind. Ein Formularausdruck wird gescannt, die Daten werden Korrektur gelesen.  Diese unnötige Arbeit im Finanzamt gilt es zu vermeiden. Bei einer Datenübermittlung mit Elsterformular kein Problem, da hier nur die komprimierte Steuererklärung als Ausdruckmöglichkeit angeboten wird. Die aufwändigen Arbeitsschritte bei der Bearbeitung des Formularausdruckes können im Internet bei YouTube als Video mit dem Titel “Elster – Papiererklärung oder Elektronische Erklärung – Arbeitsabläufe” angesehen werden – und das Anliegen der Finanzämter wird deutlich.

Noch einfacher ist natürlich die in allen Steuerprogrammen mögliche Datenübermittlung mit Authentifizierung – mit elektronischer Signatur. Denn hier ist bei der notwendigen vorherigen Registrierung im ElsterOnlinePortal mit dem kostenlosen Softwarezertifikat ElsterBasis eine elektronische Datenübermittlung möglich, die keinen Papierausdruck für das Finanzamt erforderlich macht. Sie sparen nicht nur Papier- und Druckkosten, sondern auch den Übermittlungsweg eines Papierausdrucks an das Finanzamt.

Bei Fragen zu diesem und anderen Bereichen stehen Ihnen beim Finanzamt die Elsteransprechpartner zur Verfügung. Auch finden Sie auf der Website des Finanzamts Karlsruhe-Durlach (Link über weitere Informationen) auf der Startseite im Bereich „Informationen“ weitere Beiträge zu diesem und anderen aktuellen Bereichen.

Weitere Informationen

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