Gesplittete Abwassergebühr

Gesplittete Abwassergebühr. Foto: cg

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Zum 1. Januar 2015 stellt die Stadtverwaltung Karlsruhe flächendeckend auf die gesplittete Abwassergebühr um, rechnet also in Zukunft stadtweit die Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz getrennt ab.

Für rund 43.000 Grundstücke hat das Tiefbauamt erhoben, von welchen Flächen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird und welche Befestigungsarten vorliegen – in einem Kombinationsverfahren aus Selbstauskunft und Luftbildauswertung.

Tiefbauamt berücksichtigt nachträgliche Korrekturen

Aus Kapazitäts- und Kostengründen kann die Stadt jedoch nicht alle Karlsruher Grundstücke vor Ort kontrollieren. Wenn also Bürgerinnen und Bürger ihre Erfassungsbögen unkorrigiert zurückschicken, geht die Stadt davon aus, dass die von ihr vorgeschlagenen Werte korrekt sind. Wird die Auskunft ausdrücklich verweigert, muss das Tiefbauamt die gebührenrelevante Versiegelungsfläche auf Rechtsgrundlage der Abgabenordnung schätzen. Insgesamt war die Rücklaufquote der Erfassungsbögen erfreulich hoch. Außerdem haben viele Bürgerinnen und Bürger das Angebot einer persönlichen Beratung wahrgenommen.

Selbstverständlich berücksichtigt das Tiefbauamt auch nachträglich festgestellten Korrekturbedarf. Wer erst nach Verschicken der Bögen merkt, dass die Versiegelungsflächen doch abweichende Befestigungsarten aufweisen oder die Flächen nicht an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind, sollte dies auf jeden Fall dem Tiefbauamt mitteilen. Denn nur so können die gebührenpflichtigen Flächen auf den Erfassungsbögen entsprechend verringert werden. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung ist es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Jahre nach Zustellung des Entwässerungsgebührenbescheids möglich rückwirkend Korrekturen vorzunehmen.

Kosten gerechter verteilen

Mit Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr werden die Kosten für die Abwasserbeseitigung insgesamt gerechter verteilt. Objektbezogen wird es jedoch zwangsläufig zu Veränderungen bei der Gebührenbelastung kommen. Dies ist abhängig von den jeweils aktuellen Gebührensätzen sowie den individuellen Frischwasserverbräuchen und der Größe der Versiegelungsflächen. Es ist davon auszugehen, dass Objekte mit geringem Wasserverbrauch und relativ großen Versiegelungsflächen tendenziell belastet werden, Objekte mit hohem Frischwasserverbrauch und relativ geringen Versiegelungsflächen – zum Beispiel mehrgeschossiger Mietwohnungsbau – hingegen tendenziell entlastet.

Keine Mehreinnahmen für Stadt

Die Stadt erzielt durch die gesplittete Abwassergebühr keine Mehreinnahmen. Dies ist nach dem Kommunalabgabengesetz auch gar nicht zulässig. Es legt fest, dass Abwassergebühren höchstens so bemessen sein dürfen, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung gedeckt werden. Übersteigen die Gebühreneinnahmen die Gesamtkosten, sind diese Überschüsse über eine nachfolgende Gebührenkalkulation den Gebührenpflichtigen wieder auszugleichen. Eine sachfremde Verwendung von Überschüssen ist ausgeschlossen.

Höhere Schmutzwassergebühr wahrscheinlich

Insbesondere aufgrund der umfangreichen Investitionen im Klärwerk ist – unabhängig von der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr – mit einer Erhöhung der Schmutzwassergebühr zu rechnen. Dabei zählen die Abwassergebühren in Karlsruhe im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten zu den niedrigsten: Sie betragen nur 50 bis 60 Prozent des Bundesdurchschnitts. Es ist vorgesehen, dem Gemeinderat noch dieses Jahr die neue Entwässerungsgebührensatzung einschließlich Gebührenkalkulation zur Beschlussfassung vorzulegen.

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