Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Stadt Karlsruhe

Für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach sucht die Stadt Karlsruhe rund 150 Erwachsenenschöffen sowie 60 Jugendschöffen, die für die Amtszeit 2014 bis 2018 ehrenamtlich tätig sein möchten.

Für die Wahl macht die Stadt jeweils eine eigene Vorschlagsliste. Über die Aufnahme in die Liste der Erwachsenenschöffen entscheidet der Gemeinderat, bei den Jugendschöffen liegt die Entscheidung beim Jugendhilfeausschuss. Die Aufnahmen erfolgen voraussichtlich im Juni dieses Jahres.

Schöffen- und Jugendschöffen sind Richter, aber solche ohne Robe und Jurastudium. Sie kommen aus allen Schichten der Bevölkerung und haben die unterschiedlichsten Berufe. Sie nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und tragen somit dieselbe Verantwortung für das Urteil wie die Berufsrichter. In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und ist hierfür von seinem Arbeitgeber freizustellen.

Interessierte, die sich als Schöffe bewerben wollen, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Wohnsitz in Karlsruhe haben und am 1. Januar 2014 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Weiterhin müssen sie dazu fähig sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden und dürfen wegen einer vorsätzlichen Tat nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Für die Ausübung des Amtes als Jugendschöffe sollen außerdem nur Personen berufen werden, die Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.

Interessierte können sich bis zum 28. März bewerben

Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt und zum Wahlverfahren sind online verfügbar (s. Links). Telefonische Auskünfte zur Wahl der Erwachsenenschöffen sind beim Wahlamt unter der Telefonnummer 0721 / 133-1240 und -1241 einholbar. Das Jugendamt steht unter der Rufnummer 0721 / 133-5413 für Fragen zur Jugendschöffenwahl zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit als Erwachsenenschöffe senden ihre Bewerbung bis Donnerstag, 28. März 2013, per Post an: Stadt Karlsruhe - Wahlamt, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe.

Die Bewerbung als Jugendschöffe ist bis Donnerstag, 28. März 2013, per Post zu richten an: Stadt Karlsruhe - Jugendamt, Esther Klumpp, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe.

Die Wahl der benötigten Haupt- und Hilfsschöffen erfolgt im kommenden Herbst durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Gewählte Personen erhalten von dort eine Mitteilung.

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